Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Lärmindizes

(1) Der Lden (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) in Dezibel (dB) berechnet sich mit folgender Gleichung:

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Dabei ist

a) Lday (Taglärmindex) der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Ermittlung jeweils am Tag erfolgt,

b) Levening (Abendlärmindex) der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Ermittlung jeweils am Abend erfolgt,

c) Lnight (Nachtlärmindex) der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Ermittlung jeweils in der Nacht erfolgt.

(2) Für die Berechnung der Lärmindizes gemäß Abs. 1 gelten folgende Zeiträume:

a) am Tag von 6 Uhr bis 19 Uhr,

b) am Abend von 19 Uhr bis 22 Uhr und

c) in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr.

(3) Als ein Jahr ist das für die Umgebungslärmemission ausschlaggebende und die Schallausbreitung durchschnittliche Kalenderjahr anzusehen. Die zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter als drei Jahre sein.