Abschnitt III
Schlußbestimmungen
Jedes Land trägt die Kosten, die ihm durch die Erfüllung dieser Vereinbarung erwachsen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt III
Schlußbestimmungen
Jedes Land trägt die Kosten, die ihm durch die Erfüllung dieser Vereinbarung erwachsen.