Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Februar 2014, , , zugestellt am 26. März 2014, festgestellt, dass die Verordnung „Geschäftseinteilung der Senate der Disziplinarkommission für Salzburger Landesbeamte/innen beim Amt der Landesregierung (, LGBl Nr 1/1987, idgF) Kalenderjahr 2013“ gesetzwidrig war.