Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Februar 2014, G 105/2013-9, V 65/2013-9, zugestellt am 26. März 2014, festgestellt, dass die Verordnung „Geschäftseinteilung der Senate der Disziplinarkommission für Salzburger Landesbeamte/innen beim Amt der Landesregierung (§ 40 Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, LGBl Nr 1/1987, idgF) Kalenderjahr 2013“ gesetzwidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 32/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 139 Abs 5 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes im Zusammenhalt mit § 59 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
