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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebühren für Verbindungsstücke und Feuerstätten

Für die

1. Überprüfung und gegebenenfalls die Kehrung von fest verlegten Verbindungsstücken (wie z. B. Poterien, Kanäle)

2. Überprüfung und gegebenenfalls die Kehrung von Feuerstätten inkl. Verbindungsstück

3. Überprüfung von Abgas- bzw. Verschlussklappen hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit

4. Überprüfung des ausreichenden Nachströmens von Verbrennungsluft bei raumluftabhängig betrieben Feuerstätten,

beträgt die Gebühr je angefangener Viertelstunde € 16,74