Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1992, LGBl. Nr. 50/1992, über die Festsetzung des Kurbezirkes St. Radegund bei Graz außer Kraft.