Die Beschreibung der Grenzen des Kurbezirkes mit dem dazugehörigen Katastralmappenauszug hat im Büro der Kurkommission ständig zur Einsichtnahme der Kurgäste aufzuliegen.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Beschreibung der Grenzen des Kurbezirkes mit dem dazugehörigen Katastralmappenauszug hat im Büro der Kurkommission ständig zur Einsichtnahme der Kurgäste aufzuliegen.