Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Kurbezirkes Bad Gams, LGBl. Nr. 53/1980, außer Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Kurbezirkes Bad Gams, LGBl. Nr. 53/1980, außer Kraft.