Inkraft- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 22. November 2024 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Beitragssatzes für Begleitpersonen, LGBl. Nr. 71/2023, außer Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkraft- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 22. November 2024 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Beitragssatzes für Begleitpersonen, LGBl. Nr. 71/2023, außer Kraft.