Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Begleitpersonenentgelt

Das von einer nicht anstaltsbedürftigen Begleitperson – sofern nicht ein Ausnahmetatbestand nach vorliegt – pro Belegstag zu leistende Entgelt (Begleitpersonenentgelt) wird wie folgt festgesetzt:

1. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 4. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr: € 14,43

2. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 11. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: € 21,70

3. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: € 43,40

4. Begleitperson zu Sonderklassepatienten € 43,40

5. Begleitperson im Familienapartment € 166,10