Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 wird mit 1,046 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.209,01 Euro. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.