Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2020 wird mit 1,036 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 917,35.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2020 wird mit 1,036 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 917,35.