Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 wird mit 1,008 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 844,46 Euro.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 wird mit 1,008 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 844,46 Euro.