Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Anpassungsfaktor für die Anpassung der in angeführten Renten wird für das Jahr 2004 mit 1,010, die Anpassungsfaktormesszahl wird für das Jahr 2004 mit 120,56, die Anpassungsrichtwertmesszahl wird für das Jahr 2004 mit 120,57 festgesetzt.