Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Anpassungsfaktor für die Anpassung der in den und angeführten Renten und Pensionen wird für das Jahr 2002 mit 1,011 festgesetzt; die Anpassungsfaktormesszahl wird für das Jahr 2002 mit 118,78, die Anpassungsrichtwertmesszahl wird für das Jahr 2002 mit 118,65 festgesetzt.