Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begriffsbestimmung

Naturalwohnungen sind Wohnungen, die land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrern/Landeslehrerinnen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Benützung überlassen werden.