Begriffsbestimmung
Naturalwohnungen sind Wohnungen, die land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrern/Landeslehrerinnen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Benützung überlassen werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Begriffsbestimmung
Naturalwohnungen sind Wohnungen, die land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrern/Landeslehrerinnen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Benützung überlassen werden.