Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zahlung

Die Zahlung der Vergütung sowie des Teilzahlungsbetrages betreffend die anteilsmäßigen Nebenkosten erfolgt entweder auf Basis monatlicher Vorschreibung oder durch monatliche Einbehaltung vom Bezug.