Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Schulsprengel der Landesberufsschule Eisenstadt umfasst das gesamte Landesgebiet für die Schulpflichtigen der nachstehenden Lehrberufe:

Bäckerin/Bäcker; Bürokauffrau/Bürokaufmann, Buchhaltung, Einzelhandel, Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin)/Friseur und Perückenmacher (Stylist), Kanzleiassistentin-Notariat und - Rechtsanwaltskanzlei/Kanzleiassistent-Notariat und - Rechtsanwaltskanzlei, Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Köchin/Koch, Malerin und Anstreicherin/Maler und Anstreicher, Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistent und für die Schulpflichtigen aller weiteren Lehrberufe, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.