Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festsetzung der Preise für Ökostrom aus flüssiger Biomasse

. Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Stromerzeugungsanlagen (Neuanlagen), die flüssige Biomasse als Energieträger verwenden, werden

1. für Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 200 kW mit 13,00 Cent/kWh und

2. für Anlagen mit einer Engpassleistung über 200 kW mit 10,00 Cent/kWh

festgesetzt.