Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezirk Oberwart

1. Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Bernstein umfasst: die Gemeinde Bernstein und die Gemeinde Unterkohlstätten sowie von der Gemeinde Mariasdorf den Ortsverwaltungsteil Grodnau und von der Gemeinde Stadtschlaining den Ortsverwaltungsteil Goberling.

2. Der Pflichtsprengel der Hauptschule/Neuen Mittelschule Großpetersdorf umfasst: die Gemeinden Großpetersdorf, Hannersdorf, Jabing und Weiden bei Rechnitz sowie von der Gemeinde Stadtschlaining den Ortsverwaltungsteil Neumarkt im Tauchental.

3. Der Pflichtsprengel der Hauptschule/Neuen Mittelschule Kohfidisch umfasst: die Gemeinden Kohfidisch, Badersdorf, Deutsch Schützen-Eisenberg und Mischendorf.

4. Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Markt Allhau umfasst: die Gemeinden Markt Allhau, Loipersdorf-Kitzladen und Wolfau.

5. Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Oberschützen umfasst: die Gemeinden Oberschützen und Bad Tatzmannsdorf sowie die Gemeinde Mariasdorf mit Ausnahme des Ortsverwaltungsteils Grodnau.

6. Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Oberwart umfasst: die Gemeinden Oberwart, Kemeten, Oberdorf im Burgenland, Rotenturm an der Pinka und Unterwart sowie von der Gemeinde Stadtschlaining die Ortsverwaltungsteile Stadtschlaining, Altschlaining und Drumling.

7. Der Pflichtsprengel der Hauptschule/Neuen Mittelschule Pinkafeld umfasst: die Gemeinden Pinkafeld, Grafenschachen, Neustift an der Lafnitz, Riedlingsdorf und Wiesfleck.

8. Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Rechnitz umfasst: die Gemeinden Rechnitz, Markt Neuhodis, Schachendorf und Schandorf.