Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausmaß der Lehrlingsentschädigung

. Die Lehrlingsentschädigung beträgt:

a) im 1. Lehrjahr: 348,43 € monatlich

b) im 2.  Lehrjahr: 479,38 € monatlich

c) im 3. Lehrjahr: 629,78 € monatlich

d) im 7. Lehrhalbjahr: 804,01 € monatlich.