Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf Landesstraßen-B und Landesstraßen im Gebiet der Stadtgemeinde Graz.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf Landesstraßen-B und Landesstraßen im Gebiet der Stadtgemeinde Graz.