Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

TARIF II

Ausmaß der Kosten der Aufbewahrung von Fahrzeugen pro Kalendertag (exklusive 20 % MwSt):

1. Fahrzeuge mit Kennzeichen:

  1. a)

    Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge

 

€ 18,70

  1. b)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg

 

€ 18,70

  1. c)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg

 

€ 24,94

  1. d)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg

 

€ 31,17

  1. e)

    Einspurige Kraftfahrzeuge

 

€ 9,35

2. Fahrzeuge ohne Kennzeichen:

  1. a)

    Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge

 

€ 14,55

  1. b)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg

 

€ 14,55

  1. c)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg

 

€ 19,74

  1. d)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg

 

€ 31,17

  1. e)

    Einspurige Kraftfahrzeuge

 

€ 7,27

  1. 3.

    Fahrräder

 

€ 1,45

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2021, LGBl. Nr. 121/2021, LGBl. Nr. 92/2022, LGBl. Nr. 117/2023, LGBl. Nr. 33/2025, LGBl. Nr. 123/2025