Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 1

TARIF I

Ausmaß der Kosten für die Entfernung von Fahrzeugen (exklusive 20 % MwSt):

1. Entfernungen von Fahrzeugen werktags in der Zeit von 08.01 Uhr – 20.00 Uhr im Stadtgebiet von Graz:

  1. a)

    Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge

 

€ 249,36

  1. b)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg

 

€ 249,36

  1. c)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg

 

€ 322,09

  1. d)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg

 

€ 540,28

  1. e)

    Einspurige Kraftfahrzeuge

 

€ 249,36

2. Entfernungen von Fahrzeugen werktags in der Zeit von 20.01 Uhr – 08.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet von Graz:

  1. a)

    Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge

 

€ 306,51

  1. b)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg

 

€ 306,51

  1. c)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg

 

€ 374,04

  1. d)

    Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg

 

€ 592,23

  1. e)

    Einspurige Kraftfahrzeuge

 

€ 306,51

3. Entfernungen von Fahrrädern im Stadtgebiet von Graz:

  1. a)

    Fahrräder

 

€ 24,00

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2021, LGBl. Nr. 121/2021, LGBl. Nr. 92/2022, LGBl. Nr. 117/2023, LGBl. Nr. 33/2025, LGBl. Nr. 123/2025