Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 1997, verlautbart in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ Nr. 312/97 außer Kraft.