Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für die nachstehenden Nebenleistungen an der Agrarpädagogischen Akademie gebührt eine monatliche Vergütung gemäß , BGBl. Nr. 54/1956, in der jeweils geltenden Fassung für:

1. die Studienberatung,

2. die Verwaltung der Lehrmittelsammlung für

a) Fachdidaktik und schulpraktische Studien,

b) Humanwissenschaftliche Lehrveranstaltungen und

c) Öffentlichkeitsarbeit.