Anlage 2
Erklärung bei nicht gleichgestellten
ausländischen Rechtserwerbern nach
(Die Anlage ist leider nicht darstellbar.
Sie ist jedoch unter
http://ris.bka.gv.at/lgbl-salzburg/
abfragbar)
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 2
Erklärung bei nicht gleichgestellten
ausländischen Rechtserwerbern nach
(Die Anlage ist leider nicht darstellbar.
Sie ist jedoch unter
http://ris.bka.gv.at/lgbl-salzburg/
abfragbar)