(1) Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit 1. Mai 1945 in Wirksamkeit.
(2) Mit der Vollziehung dieses Landesverfassungsgesetzes ist die Steiermärkische Landesregierung betraut.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit 1. Mai 1945 in Wirksamkeit.
(2) Mit der Vollziehung dieses Landesverfassungsgesetzes ist die Steiermärkische Landesregierung betraut.