Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit 1. Mai 1945 in Wirksamkeit.

(2) Mit der Vollziehung dieses Landesverfassungsgesetzes ist die Steiermärkische Landesregierung betraut.