Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziel und Rechtsgrundlage

Diese Verordnung dient der Zuordnung der beitragspflichtigen Tätigkeiten zu den Beitragsgruppen A bis D, entsprechend der Bestimmung des , LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2026.