Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Viehweide

Die Viehweide ist so auszuüben, dass landwirtschaftliche Grundflächen und Waldweideflächen nicht unbefugt betreten und beweidet werden. Zur Viehweide gehört auch der Viehtrieb zu und von der Weide.