Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die nach diesem Gesetz von Organen der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die nach diesem Gesetz von Organen der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.