Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Einfriedungen

Zur Lenkung und zum Schutz der Jungvögel dürfen Auswilderungsbiotope maximal 2 m hoch im dafür erforderlichen Flächenausmaß eingefriedet, jedoch nicht – etwa mit Netzen oder Gittern – überspannt werden. Entlang der Einfriedung dürfen Einschlupftrichter errichtet werden, um den Tieren jederzeit die Rückkehr in das Auswilderungsbiotop zu ermöglichen. Als zusätzlicher Schutz dürfen Elektrozäune verwendet werden.