Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Standorte für Auswilderungsbiotope

Auswilderungsbiotope für Fasane sind entlang der Wald-Feld-Randlinien, für Rebhühner im Bereich von Strauchhecken-Feldrain-Randlinien vorzusehen. Die Auswilderungsbiotope müssen in einem deckungsreichen Verbund mit anderen fasan- oder rebhuhngerechten Lebensräumen stehen.