Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausstellung der Kursbescheinigung für den Fachausbildungs- und Fortbildungskurs

Der Landesfischereiverband hat über die Teilnahme am Fachausbildungs- und Fortbildungskurs eine Kursbescheinigung auszustellen, die den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Hauptwohnsitz des Kursteilnehmers und das Datum des Kurses beinhaltet.