Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine mindestens zweijährige handwerkliche Verwendung im Kärntner Landesdienst und ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit zum Land Kärnten.
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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine mindestens zweijährige handwerkliche Verwendung im Kärntner Landesdienst und ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit zum Land Kärnten.