II. Abgabenwesen
. Öffentliche Abgaben können vorbehaltlich der Bestimmungen der und 8 Abs. 5 nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
II. Abgabenwesen
. Öffentliche Abgaben können vorbehaltlich der Bestimmungen der und 8 Abs. 5 nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden.