Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auskunftspflicht

. (1) Bei Befragungen gemäß sowie Abs. 3 besteht Auskunftspflicht gemäß .

(2) Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter der statistischen Einheit ist zur Auskunftserteilung verpflichtet.