Verwendung von Straf- und Sanktionsgeldern
. Geldstrafen gemäß und 52a sowie Sanktionszahlungen gemäß und 53a fließen dem Bund zu.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendung von Straf- und Sanktionsgeldern
. Geldstrafen gemäß und 52a sowie Sanktionszahlungen gemäß und 53a fließen dem Bund zu.