Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführung der mündlichen Kompensationsprüfungen

. Für mündliche Kompensationsprüfungen im Rahmen von Externistenprüfungen gemäß sind die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes und der Verordnung über jene Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung bzw. Abschlussprüfung anzuwenden, der die Externistenprüfung entspricht.