. Die Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen sind mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.
Beachte: zum Inkrafttretensdatum vgl. § 8 RGBl. Nr. 260/1852
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen sind mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.
Beachte: zum Inkrafttretensdatum vgl. § 8 RGBl. Nr. 260/1852