Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

TEIL V

HORIZONTALE BESTIMMUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VIER FREIHEITEN

KAPITEL 1

SOZIALPOLITIK

Die Vertragsparteien sind sich über die Notwendigkeit einig, auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinzuwirken.