Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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KAPITEL 4

SONSTIGE REGELN FÜR DEN FREIEN WARENVERKEHR

Besondere Bestimmungen und besondere Regelungen sind festgelegt in

a) Protokoll 12 und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung);

b) Protokoll 47 (Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein);

c) Anhang III (Produkthaftung).

Sie gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für alle Waren.