Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

ERKLÄRUNGEN

DER REGIERUNGEN DER EG-MITGLIEDSTAATEN UND DER

EFTA-STAATEN

ERKLÄRUNG DER REGIERUNGEN DER EG-MITGLIEDSTAATEN UND DER EFTA-STAATEN ÜBER DIE ERLEICHTERUNG DER GRENZKONTROLLEN

Zur Förderung der Freizügigkeit arbeiten die EG-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten vorbehaltlich der in den geeigneten Gremien festzulegenden praktischen Modalitäten zusammen, um den Angehörigen der jeweils anderen Staaten und ihren Familienangehörigen die Kontrollen an den Grenzen zwischen ihren Hoheitsgebieten zu erleichtern.

ERKLÄRUNG DER REGIERUNGEN

DER EG-MITGLIEDSTAATEN

UND DER EFTA-STAATEN ÜBER DEN

POLITISCHEN DIALOG

Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation gaben ihrem Wunsch Ausdruck, ihren politischen Dialog über die Außenpolitik im Hinblick auf die Entwicklung engerer Beziehungen in Bereichen beiderseitigen Interesses zu verstärken.

Sie vereinbarten diesbezüglich:

– anläßlich der Tagungen des EWR-Rates einen informellen Gedankenaustausch auf Ministerebene zu pflegen. Gegebenenfalls könnte ein solcher Gedankenaustausch auf den Sitzungen der politischen Direktoren vorbereitet werden;

– bestehende diplomatische Kanäle, insbesondere die diplomatischen Vertretungen in der Hauptstadt und dem Land des EG-Vorsitzes, in Brüssel und in den Hauptstädten der EFTA-Länder, voll auszuschöpfen;

– sich bei Konferenzen und in internationalen Organisationen informell zu konsultieren;

– daß dies in keiner Weise bestehende bilaterale Kontakte in diesem Bereich beeinträchtigt oder ersetzt.