5994/92 ADD 5 AELE 31
SCHLUSSAKTE
Die Bevollmächtigten
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „Gemeinschaft“ genannt, und
DES KÖNIGREICHS BELGIEN,
DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,
DES KÖNIGREICHS SPANIEN,
DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,
IRLANDS,
DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,
DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,
DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,
DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,
Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten“ genannt,
und
die Bevollmächtigten
DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DER REPUBLIK FINNLAND,
DER REPUBLIK ISLAND,
DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,
DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,
DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,
nachstehend „EFTA-Staaten“ genannt,
die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben folgende Texte angenommen:
I. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;
II. die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:
A. | Protokoll 1 | über horizontale Anpassungen, |
| Protokoll 2 | über die nach Buchstabe a vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren |
| Protokoll 3 | über Waren nach Buchstabe b des Abkommens |
| Protokoll 4 | über die Ursprungsregeln |
| Protokoll 5 | über Fiskalzölle (Liechtenstein) |
| Protokoll 6 | über das Anlegen von Pflichtlagern durch Liechtenstein |
| Protokoll 7 | über mengenmäßige Beschränkungen, die Island beibehalten darf |
| Protokoll 8 | über staatliche Monopole |
| Protokoll 9 | über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen |
| Protokoll 10 | über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr |
| Protokoll 11 | über Amtshilfe in Zollsachen |
| Protokoll 12 | über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung |
| Protokoll 13 | über die Nichtanwendung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen |
| Protokoll 14 | über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen |
| Protokoll 15 | über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein) |
| Protokoll 16 | über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein) |
| Protokoll 17 | betreffend |
| Protokoll 18 | über interne Verfahren zur Durchführung von |
| Protokoll 19 | über den Seeverkehr |
| Protokoll 20 | über den Zugang zu Binnenwasserstraßen |
| Protokoll 21 | über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen |
| Protokoll 22 | über die Definition der Begriffe „Unternehmen“ und „Umsatz“ () |
| Protokoll 23 | über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen () |
| Protokoll 24 | über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen |
| Protokoll 25 | über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl |
| Protokoll 26 | über die Befugnisse und Aufgaben der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen |
| Protokoll 27 | über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen Beihilfen |
| Protokoll 28 | über geistiges Eigentum |
| Protokoll 29 | über die berufliche Bildung |
| Protokoll 30 | mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik |
| Protokoll 31 | über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten |
| Protokoll 32 | über Finanzbestimmungen zur Anwendung von |
| Protokoll 33 | über das Schiedsverfahren |
| Protokoll 34 | zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen entsprechen |
| Protokoll 35 | zur Durchführung der EWR-Bestimmungen |
| Protokoll 36 | über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses |
| Protokoll 37 | mit der Liste gemäß |
| Protokoll 38 | über den Finanzierungsmechanismus |
| Protokoll 39 | über die ECU |
| Protokoll 40 | über Svalbard |
| Protokoll 41 | über bestehende Abkommen |
| Protokoll 42 | zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere landwirtschaftliche Erzeugnisse |
| Protokoll 43 | über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße |
| Protokoll 44 | über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993) |
| Protokoll 45 | über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal |
| Protokoll 46 | über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Fischerei |
| Protokoll 47 | über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein |
| Protokoll 48 | betreffend die und 111 |
| Protokoll 49 | über Ceuta und Melilla |
B. | Anhang I | Tiergesundheit und Pflanzenschutz |
| Anhang II | Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung |
| Anhang III | Produkthaftung |
| Anhang IV | Energie |
| Anhang V | Freizügigkeit der Arbeitnehmer |
| Anhang VI | Soziale Sicherheit |
| Anhang VII | Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen |
| Anhang VIII | Niederlassungsrecht |
| Anhang IX | Finanzdienstleistungen |
| Anhang X | Audiovisuelle Dienste |
| Anhang XI | Telekommunikationsdienste |
| Anhang XII | Freier Kapitalverkehr |
| Anhang XIII | Verkehr |
| Anhang XIV | Wettbewerb |
| Anhang XV | Staatliche Beihilfen |
| Anhang XVI | Öffentliches Auftragswesen |
| Anhang XVII | Geistiges Eigentum |
| Anhang XVIII | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen |
| Anhang XIX | Verbraucherschutz |
| Anhang XX | Umweltschutz |
| Anhang XXI | Statistik |
| Anhang XXII | Gesellschaftsrecht |
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
1. Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
2. Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
3. Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
4. Gemeinsame Erklärung zu und des Protokolls 11 zum Abkommen
5. Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
6. Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
7. Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
8. Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
9. Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
10. Gemeinsame Erklärung zu Buchstabe b des Abkommens
11. Gemeinsame Erklärung zu Buchstabe c des Abkommens
12. Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
13. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
14. Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
15. Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß und Teil VI des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
16. Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
17. Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
18. Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
19. Gemeinsame Erklärung zu des Abkommens
20. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
21. Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
22. Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
23. Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
24. Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
25. Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
26. Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
27. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
28. Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
29. Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
30. Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
1. Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
2. Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
1. Erklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
2. Erklärung der Regierung Liechtensteins zu Alkoholmonopolen
3. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
4. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
5. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
6. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
7. Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
8. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
9. Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
10. Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
11. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
12. Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
13. Erklärung der Regierung Österreichs über audiovisuelle Dienste
14. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Amtshilfe
15. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
16. Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
17. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
18. Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
19. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
20. Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
21. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
22. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
23. Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum – Internationale Übereinkommen
24. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
25. Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
26. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
27. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
28. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
29. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß des Abkommens
30. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu des Abkommens
31. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu des Abkommens
32. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
33. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens zu Walerzeugnissen
34. Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
35. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
36. Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
37. Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
38. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
39. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz
