Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Neutrale Elemente

Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis des EWR ist, wird nicht geprüft, ob Energie, Anlagen und Ausrüstung, Maschinen und Werkzeuge, die zur Herstellung des Erzeugnisses verwendet wurden, oder sonstige Waren, die im Verlauf der Herstellung verwendet wurden, aber nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen sollten und auch nicht eingegangen sind, Ursprungserzeugnisse sind oder nicht.