Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums bleiben von den Bestimmungen dieses Protokolls unberührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums bleiben von den Bestimmungen dieses Protokolls unberührt.