Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß die im Protokoll Nr. 3 der zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und einzelnen EFTA-Staaten geschlossenen Freihandelsabkommen festgelegten Ursprungsregeln durch Protokoll 4 dieses Abkommens ersetzt werden.