Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aktives Wahlrecht

. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz ( des Europa-Wählerevidenzgesetzes – EuWEG, BGBl. Nr. 118/1996) erfüllen und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.