Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung mit der der Flussabschnitt zwischen der Blaiken-Lavantbrücke in der Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal und der Drau bei Lavamünd im Bereich Kraftwerk Koralpe, zum Europaschutzgebiet „Untere Lavant“ erklärt wird, LGBl. Nr. 80/2013, außer Kraft.