Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

(1) Die in der Marktgemeinde Rosegg gelegenen Gebietsteile werden zum Europaschutzgebiet „St. Martiner Moor“ erklärt.

(2) Das Europaschutzgebiet „St. Martiner Moor“ umfasst Gebietsteile der Marktgemeinde Rosegg (politischer Bezirk Villach-Land) und ist innerhalb der im Abs. 3 umschriebenen Grenzen in der Katastralgemeinde Rosegg gelegen.

(3) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.